Wild Tattoo Fantasy

AGB

Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Terminvereinbarung
  3. § 3 Anzahlung
  4. § 4 Terminabsage und Terminverschiebung
  5. § 5 Verspätungen
  6. § 6 Preise und Leistungsumfang
  7. § 7 Tagessitzungen
  8. § 8 Aktionen, Rabatte und Sonderangebote
  9. § 9 Gesundheitszustand des Kunden
  10. § 10 Alkohol, Drogen und Beeinträchtigung
  11. § 11 Motiv, Stencil, Schreibweise und Position
  12. § 12 Piercingposition und Schmuck
  13. § 13 Ablehnung einer Leistung
  14. § 14 Individuelle Tattoo-Entwürfe
  15. § 15 Heilungsverlauf
  16. § 16 Pflegepflichten / Aftercare
  17. § 17 Nachstechen
  18. § 18 Cover-ups, Narben und vorhandene Tattoos
  19. § 19 Kleidung und persönliche Gegenstände
  20. § 20 Foto- und Videoaufnahmen
  21. § 21 Minderjährige
  22. § 22 Einverständnis- und Aufklärungserklärungen
  23. § 23 Abbruch einer Behandlung
  24. § 24 Verhalten im Studio und Hausrecht
  25. § 25 Gutscheine
  26. § 26 Haftung
  27. § 27 Bewertungen und öffentliche Äußerungen
  28. § 28 Widerrufsrecht und Online-Buchungen
  29. § 29 Datenschutz
  30. § 30 Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WTF Studio Frankfurt – Wild Tattoo Fantasy
Eschersheimer Landstraße 539 · 60431 Frankfurt am Main
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen WTF Studio Frankfurt – Wild Tattoo Fantasy (nachfolgend „Studio“) und seinen Kunden über die vom Studio angebotenen Leistungen, insbesondere Tätowierungen, Piercings, Zahnschmuck, Beratungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Die jeweils geltenden AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

§ 2 Terminvereinbarung

Ein Termin gilt als verbindlich, sobald dieser vom Studio bestätigt wurde und – sofern für den Termin eine Anzahlung verlangt wird – die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

Termine können insbesondere persönlich, telefonisch, über die Website, Instagram, WhatsApp oder andere vom Studio angebotene Kommunikationswege vereinbart werden.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Angaben zu machen und Änderungen seiner Kontaktdaten rechtzeitig mitzuteilen.

§ 3 Anzahlung

Für die verbindliche Reservierung eines Termins kann das Studio eine Anzahlung verlangen. Die konkrete Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt.

Die Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des vereinbarten Termins vollständig auf den vereinbarten Preis angerechnet.

Sagt der Kunde den vereinbarten Termin mindestens 14 Tage vor dem Termin ab, wird die geleistete Anzahlung nach Wahl des Kunden zurückerstattet oder auf einen neuen Termin übertragen.

Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann die Anzahlung mit einem dem Studio tatsächlich entstandenen und ersatzfähigen Ausfall verrechnet werden. Kann der reservierte Zeitraum anderweitig vergeben werden oder entstehen dem Studio ersparte Aufwendungen, wird dies bei der Berechnung des Ausfalls berücksichtigt.

§ 4 Terminabsage und Terminverschiebung

Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, muss er das Studio so früh wie möglich informieren.

Eine Terminverschiebung kann nach Absprache mit dem Studio erfolgen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Bei sehr kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen können insbesondere bei längeren Tattoo-Terminen erhebliche Ausfallzeiten entstehen. Etwaige Ansprüche des Studios richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem tatsächlich entstandenen bzw. ersatzfähigen Schaden.

Kulanzentscheidungen des Studios in einem Einzelfall begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung bei zukünftigen Terminen.

§ 5 Verspätungen

Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei erheblicher Verspätung kann sich die zur Verfügung stehende Arbeitszeit entsprechend verkürzen.

Ist eine fachgerechte und sichere Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich, kann der Termin verschoben oder abgebrochen werden. Ob und in welcher Höhe hierdurch Kosten entstehen, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall und den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Preise und Leistungsumfang

Der vereinbarte Preis richtet sich insbesondere nach Motiv, Größe, Körperstelle, Detailgrad, Arbeitsaufwand und voraussichtlicher Dauer.

Ein vereinbarter Preis gilt für den zuvor festgelegten Leistungsumfang. Verlangt der Kunde nach der Preisvereinbarung wesentliche Änderungen an Motiv, Größe, Körperstelle, Stil, Detailgrad oder Umfang, kann eine neue Preiskalkulation erforderlich werden. Der neue Preis wird dem Kunden vor Durchführung der zusätzlichen oder geänderten Leistung mitgeteilt.

Bei Projekten mit mehreren Sitzungen wird jede Sitzung entsprechend der individuellen Vereinbarung berechnet.

§ 7 Tagessitzungen

Bei einer als „Tagessitzung“ angebotenen Leistung gelten die bei der Buchung ausdrücklich vereinbarte Dauer, der Preis und der Leistungsumfang.

Zur Sitzungszeit können – soweit entsprechend vereinbart – neben der eigentlichen Tätowierung auch notwendige Arbeitsschritte wie Anpassung des Motivs, Positionierung, Vorbereitung und Erstellung bzw. Anbringung des Stencils gehören.

Notwendige Pausen des Artists von insgesamt bis zu 60 Minuten können Bestandteil einer vereinbarten Tagessitzung sein.

Eine Tagessitzung bedeutet nicht automatisch, dass jedes gewünschte Tattoo innerhalb eines Tages vollständig fertiggestellt werden kann. Der tatsächliche Aufwand hängt insbesondere von Motiv, Größe, Haut, Körperstelle, Detailgrad und individueller Belastbarkeit ab.

Ist eine weitere Sitzung erforderlich, wird diese gesondert mit dem Kunden vereinbart und berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Aktionen, Rabatte und Sonderangebote

Aktionen und Sonderpreise gelten ausschließlich für den jeweils angegebenen Zeitraum und Leistungsumfang. Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar, sofern das Studio nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.

Individuell vereinbarte Sonderkonditionen können schriftlich bzw. in der jeweiligen Termin- oder Einverständniserklärung dokumentiert werden.

§ 9 Gesundheitszustand des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das Studio vor dem Eingriff wahrheitsgemäß über Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung relevant sein können. Hierzu können insbesondere Allergien, Hauterkrankungen, Wundheilungsstörungen, relevante Vorerkrankungen, Schwangerschaft sowie die Einnahme relevanter Medikamente gehören.

Das Studio stellt keine medizinischen Diagnosen und gibt keine Anweisung, ärztlich verordnete Medikamente eigenmächtig abzusetzen.

Bei gesundheitlichen Zweifeln kann das Studio vor Durchführung eine medizinische Abklärung empfehlen bzw. die Behandlung bis zu einer solchen Abklärung ablehnen oder verschieben.

§ 10 Alkohol, Drogen und Beeinträchtigung

Das Studio führt keine Tätowierung oder kein Piercing durch, wenn der Kunde erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen steht oder aus anderen Gründen keine wirksame Einwilligung erteilen kann.

Das Studio kann die Durchführung außerdem ablehnen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine sichere Behandlung nicht gewährleistet werden kann.

§ 11 Motiv, Stencil, Schreibweise und Position

Vor Beginn einer Tätowierung erhält der Kunde Gelegenheit, das Motiv und die vorgesehene Platzierung zu überprüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere Motiv, Schreibweise, Namen, Buchstaben, Zahlen, Daten, Symbole, Größe, Ausrichtung und genaue Position am Körper sorgfältig zu kontrollieren.

Änderungen oder erkennbare Fehler sind vor Beginn des Tätowierens mitzuteilen. Mit seiner ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Kunde, dass die ihm gezeigte Fassung seinem Wunsch entspricht.

§ 12 Piercingposition und Schmuck

Vor Durchführung eines Piercings wird die vorgesehene Körperstelle bzw. Position mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde erhält Gelegenheit, die vorgesehene Position zu kontrollieren und Änderungswünsche vor dem Eingriff mitzuteilen.

Art des Piercings, Körperstelle und – soweit erforderlich – Schmuck bzw. Material werden dokumentiert.

§ 13 Ablehnung einer Leistung

Das Studio und der ausführende Artist können eine Tätowierung, ein Piercing oder eine andere Leistung aus sachlichen, gesundheitlichen, technischen, rechtlichen oder ethischen Gründen ablehnen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann, Haut oder Körperstelle aktuell nicht geeignet erscheinen, Motiv oder gewünschte Größe voraussichtlich kein fachlich vertretbares Ergebnis ermöglichen, ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk bzw. Tattoo unverändert kopiert werden soll, erforderliche Einwilligungen oder Altersnachweise fehlen, der Kunde erkennbar nicht einwilligungsfähig ist oder das Motiv bzw. die gewünschte Durchführung für den Artist nicht verantwortbar ist.

§ 14 Individuelle Tattoo-Entwürfe

Individuell vom Studio oder Artist angefertigte Entwürfe werden für die vereinbarte Tätowierung erstellt.

Die Bezahlung einer Tätowierung bedeutet nicht automatisch, dass dem Kunden sämtliche Urheber-, Verwertungs- oder sonstigen Nutzungsrechte an einem individuell erstellten Entwurf übertragen werden.

Ein Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren oder hochauflösenden digitalen Entwurfsdatei besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 15 Heilungsverlauf

Tattoos und Piercings greifen in Haut bzw. Gewebe ein. Auch bei fachgerechter und hygienischer Durchführung können individuelle Reaktionen und Komplikationen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Heilungsverlauf hängt unter anderem von Hautbeschaffenheit, Körperstelle, individueller Wundheilung, Pflege, körperlicher Belastung und anderen persönlichen Faktoren ab. Das Studio kann daher keinen bestimmten individuellen Heilungsverlauf garantieren.

Gesetzliche Rechte wegen einer vom Studio zu vertretenden mangelhaften Leistung bleiben unberührt.

§ 16 Pflegepflichten / Aftercare

Der Kunde erhält Pflege- und Verhaltenshinweise und ist dafür verantwortlich, diese sorgfältig zu beachten.

Unsachgemäße Pflege, starkes Kratzen, unnötige Reibung, intensive Sonneneinstrahlung, Baden, Schwimmbad, Sauna oder andere heilungsstörende Einflüsse können das Ergebnis negativ beeinflussen.

Bei ungewöhnlichen, starken oder sich verschlechternden Beschwerden sollte der Kunde medizinischen Rat einholen. Das Studio ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.

§ 17 Nachstechen

Soweit für eine Tätowierung ausdrücklich ein kostenloses Nachstechen zugesagt wurde, erfolgt dieses nach den hierfür mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen.

Voraussetzung ist insbesondere, dass das Tattoo entsprechend den Pflegehinweisen behandelt wurde und ein Nachstechen fachlich sinnvoll ist.

Ein kostenloses Nachstechen kann ausgeschlossen sein, wenn die Veränderung insbesondere durch unsachgemäße Pflege, Manipulation, Verletzungen, starke Sonneneinwirkung, Eingriffe Dritter oder andere vom Studio nicht zu vertretende Umstände verursacht wurde.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 18 Cover-ups, Narben und vorhandene Tattoos

Bei Cover-ups, Narbenabdeckungen und Tätowierungen auf bereits veränderter oder tätowierter Haut hängt das erreichbare Ergebnis besonders stark von der jeweiligen Ausgangssituation ab.

Digitale Entwürfe oder Simulationen dienen der Visualisierung und stellen keine Garantie dafür dar, dass das Ergebnis auf realer Haut exakt identisch aussehen wird.

Das Studio kann Änderungen an Größe, Kontrast, Aufbau oder Platzierung empfehlen, wenn diese für eine fachgerechte Umsetzung erforderlich erscheinen.

§ 19 Kleidung und persönliche Gegenstände

Bei Tattoo- und Piercingarbeiten können trotz sorgfältiger Arbeitsweise Tattoo-Farbe, Desinfektionsmittel, Pflegeprodukte oder andere Arbeitsmaterialien mit Kleidung oder persönlichen Gegenständen in Kontakt kommen.

Kunden wird deshalb empfohlen, geeignete, möglichst unempfindliche Kleidung zu tragen. Für Schäden haftet das Studio nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 20 Foto- und Videoaufnahmen

Fotos oder Videos, auf denen ein Kunde identifizierbar ist, werden zu Werbe-, Portfolio- oder Social-Media-Zwecken nur verwendet, wenn hierfür die erforderliche Einwilligung vorliegt.

Die Einwilligung in Werbeaufnahmen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Durchführung der gebuchten Tattoo- oder Piercingleistung. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

§ 21 Minderjährige

Für Tätowierungen gilt die interne Studio-Regel: Unter 16 Jahren werden keine Tätowierungen durchgeführt.

Bei Personen unter 18 Jahren ist die persönliche Anwesenheit und Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Tätowierungen an Gesicht, Hals, Händen oder im Intimbereich werden bei Minderjährigen nicht durchgeführt.

Für Piercings gelten die in der Piercing-Einverständniserklärung festgelegten Alters- und Einwilligungsregeln.

Das Studio kann eine Leistung bei Minderjährigen unabhängig von einer Einwilligung ablehnen, wenn sie nach fachlicher Einschätzung nicht verantwortbar erscheint.

§ 22 Einverständnis- und Aufklärungserklärungen

Vor Tätowierungen und Piercings kann der Kunde verpflichtet werden, eine gesonderte Einverständnis- und Aufklärungserklärung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

Diese dient insbesondere der Dokumentation von Gesundheitsangaben, Risikoaufklärung, Einwilligung und Freigabe.

§ 23 Abbruch einer Behandlung

Das Studio bzw. der Artist kann eine laufende Behandlung unterbrechen oder abbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Fortsetzung nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei erheblichen gesundheitlichen Reaktionen, fehlender Kooperationsfähigkeit, aggressivem Verhalten, sexueller Belästigung, Bedrohungen oder sonstigem Verhalten, das Mitarbeiter, Artists oder andere Personen gefährdet.

Die Vergütung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen und etwaige weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 24 Verhalten im Studio und Hausrecht

Im Studio ist ein respektvoller Umgang mit Mitarbeitern, Artists und anderen Kunden erforderlich.

Beleidigungen, Bedrohungen, Gewalt, sexuelle Belästigung, diskriminierendes Verhalten sowie erhebliche Störungen werden nicht akzeptiert.

Das Studio kann in solchen Fällen vom Hausrecht Gebrauch machen, Personen des Studios verweisen und zukünftige Termine ablehnen.

§ 25 Gutscheine

Für Gutscheine gelten die beim Erwerb angegebenen Bedingungen und die gesetzlichen Vorschriften.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

Soweit keine andere wirksame Regelung gilt, richtet sich die Verjährung von Gutscheinansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 26 Haftung

Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Studio unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für Folgen, die ausschließlich auf nachweislich falschen oder verschwiegenen Angaben des Kunden oder einer vom Kunden zu vertretenden Missachtung der Pflegehinweise beruhen, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 27 Bewertungen und öffentliche Äußerungen

Das Recht des Kunden auf eine wahrheitsgemäße Bewertung, Meinungsäußerung und sachliche Kritik bleibt uneingeschränkt bestehen.

Gegen nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstige rechtswidrige Inhalte kann das Studio die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.

§ 28 Widerrufsrecht und Online-Buchungen

Werden Verträge mit Verbrauchern ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht.

Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht, ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Terminabsage ist nicht automatisch mit der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts gleichzusetzen.

§ 29 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Studios.

Gesundheitsangaben aus Einverständniserklärungen werden ausschließlich im Rahmen der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen verarbeitet.

§ 30 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben grundsätzlich unberührt.

WTF Studio Frankfurt – Wild Tattoo Fantasy
Eschersheimer Landstraße 539 · 60431 Frankfurt am Main
Stand: September 2026